(kunid) Wer die Schule abgeschlossen hat und ein Studium beginnen will, sollte sich unter anderem über den passenden Versicherungsschutz Gedanken machen. Denn anderenfalls kann ein Missgeschick, ein Unfall oder auch eine Krankheit schnell zur existenziellen Gefahr werden.
Prinzipiell ist es auch für Studenten wichtig, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben. Wer beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht und dabei einen anderen verletzt oder einen Sachschaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Solche Personen- oder Sachschäden können ohne die passende Absicherung über eine Privathaftpflicht-Versicherung, die solche Schäden übernimmt und zum Teil auch in einer Haushaltspolizze inkludiert sein kann, schnell zu einem finanziellen Desaster für den Unfallverursacher werden.
Doch auch, wer als Student zum Beispiel schwer erkrankt oder verunfallt und aufgrund dessen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erwerbstätig sein kann, muss aufgrund einer unzureichenden gesetzlichen Absicherung dauerhaft mit finanziellen Problemen rechnen. Es gibt zwar diverse Risiken, für die man als Student, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, über bestehende Versicherungsverträge der Eltern Versicherungsschutz hat, allerdings gilt das nicht für alle Gefahren.
Altersabhängiger Versicherungsschutz
So bleiben Studenten in einer bestehenden privaten Haftpflichtversicherung ihrer Eltern, die auch in einer Haushaltspolizze miteingeschlossen sein kann, so lange kostenlos mitversichert, bis sie das in den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen festgelegte Alter erreicht haben. Eine kostenlose Mitversicherung ist oftmals für Kinder bis zum 25. oder 27. Lebensjahr möglich, sofern sie keinen eigenen Haushalt und kein regelmäßiges eigenes Einkommen haben.
Wer jedoch die im Versicherungsvertrag genannte Altersgrenze überschreitet, benötigt eine eigene Privathaftpflicht-Polizze. Das gilt auch für Studenten, die neben ihrem Studium arbeiten und ein regelmäßiges Einkommen erhalten oder von zu Hause ausziehen, sofern nichts anderes in der Versicherungspolizze geregelt ist – im Zweifelsfall sollte man beim Versicherungsvermittler nachfragen.
Auch bei einer Privatrechtsschutz-Versicherung der Eltern sind häufig volljährige, unverheiratete Kinder kostenlos bis zu einer in den Versicherungs-Bedingungen festgelegten Altersgrenze, oftmals das 25. oder 27. Lebensjahr, mitversichert. In vielen Fällen dürfen Kinder für eine Mitversicherung kein regelmäßiges Einkommen haben, nicht von zu Hause ausgezogen sein oder müssen sich noch in einer Ausbildung befinden.
Wenn ein eigenes Auto oder eigener Hausrat vorhanden ist
Wichtig ist, dass auch ein volljähriger Student bei Schadenersatz- und/oder Strafrechts-Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall oder in Führerschein-Angelegenheiten rechtsschutzversichert ist. Daher sollte man gegebenenfalls bei der Rechtsschutzpolizze der Eltern nachfragen, inwieweit für den Studenten ein sogenannter Lenkerrechtsschutz für das Fahren fremder Fahrzeuge mitversichert ist.
Hat der Student ein auf sich angemeldetes Fahrzeug, sollte zudem dafür ein Fahrzeugrechtsschutz bestehen.
In einem Haushaltsversicherungs-Vertrag der Eltern ist das Eigentum eines Studenten bis zu einer Altersgrenze wie dem 25. oder 27. Lebensjahr oft nur so lange mitversichert, wie er noch zu Hause wohnt und kein regelmäßiges Einkommen hat. Einige Versicherer bieten in der Haushaltspolizze der Eltern teils gegen Aufpreis aber auch eine Mitversicherung des Hausrates der Kinder bis zu einer bestimmten Versicherungssumme an, wenn der Nachwuchs nur wegen eines Studiums oder einer Ausbildung woanders wohnt.
Nicht immer ist man kostenlos bei den Eltern krankenversichert
Studenten, die noch keine 27 Jahre alt sind, können sich in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern kostenlos mitversichern. Voraussetzung ist, dass sie bestimmte Kriterien wie den Bezug der Familienbeihilfe oder den Nachweis, dass sie das Studium ernsthaft betreiben, erfüllen.
Wer jedoch 27 Jahre oder älter ist und nicht der Pflichtversicherung zum Beispiel aus einer Erwerbstätigkeit unterliegt, hat die Möglichkeit, einen Krankenschutz durch eine vergünstigte Selbstversicherung für Studenten mit einer Monatsprämie von aktuell 56,74 Euro (2017) zu erlangen. Mit einem Onlineratgeber des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungs-Träger kann man mittels weniger Mausklicks prüfen, ob man die Voraussetzungen für eine Selbstversicherung für Studenten erfüllt.
Eine Voraussetzung ist, dass der Student kein Einkommen hat, das über 10.000 Euro im Jahr beträgt. Studenten, die neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung mit maximal 425,70 Euro Monatseinkommen ausüben, können anstelle der Selbstversicherung für Studierende auch eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung für derzeit 60,09 Euro monatlich abschließen. Mit der Selbstversicherung für Studenten oder geringfügig Beschäftigte ist man nicht nur kranken-, sondern auch pensionsversichert.
Für Auslandsaufenthalte und bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit
Studenten, die zeitweise im Ausland studieren oder dort ein Praktikum ableisten, sollten eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt medizinische Behandlungskosten wie Arzt- oder Krankenhauskosten im Ausland nur zum Teil und außerhalb der Europäischen Union wie in den USA in der Regel gar nicht.
Hinsichtlich einer möglichen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall ist bereits für Studenten eine private Unfall- sowie eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Polizze sinnvoll. Denn bei einer eintretenden Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit hat man als Student je nach Umstand keine oder nur geringe Ansprüche auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeits-Pension oder auf eine Versehrtenrente aus der sozialen Unfallversicherung.
So leistet die soziale Unfallversicherung nicht bei Freizeitunfällen. Und bei der gesetzlichen Pensionsversicherung muss man eine gewisse Anzahl an Versicherungsmonaten vorweisen können, die Studenten in der Regel nicht haben, damit die Voraussetzungen für eine Pension im Falle einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit erfüllt sind.
Absicherungslücken vermeiden
Grundsätzlich ist es für alle (angehenden) Studenten sinnvoll, wenn ein Versicherungsfachmann die jeweilige Situation analysiert und dabei abklärt, wo eventuell noch Absicherungslücken bestehen. Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) bietet zwar in Zusammenarbeit mit einem Versicherer eine ÖH-Studierenden-Versicherung an, diese deckt jedoch nur einen kleinen Teil der Risiken, die zum Beispiel durch einen Unfall entstehen können, ab.
Der hier gewährte Haftpflicht- und Unfallschutz gilt nämlich nur für Versicherungsfälle, die sich in allen Gebäuden und auf dem Gelände der Hochschule auf dem direkten Weg dorthin sowie bei Veranstaltungen der ÖH und im Rahmen des Studiums ereignen.
Ausgenommen sind zudem Haftpflichtschäden, die der Versicherte im Rahmen seines Studiums in den USA, Kanada oder Australien verursacht. Für alle Bereiche außerhalb des Studiums, also zum Beispiel für Haftpflicht- oder Unfallschäden in der Freizeit, besteht kein Versicherungsschutz. Zudem sind die Versicherungssummen relativ gering. Mit privaten Versicherungspolizzen lassen sich jedoch solche Absicherungslücken vermeiden.
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