Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde ursprünglich im Februar 2017 veröffentlicht und im August 2025 umfassend aktualisiert, um die neuesten gesetzlichen Änderungen und Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige in Österreich abzubilden.
In Österreich wird der Großteil der Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen versorgt. Diese Aufgabe ist nicht nur eine enorme persönliche Belastung, sondern oft auch eine finanzielle Herausforderung. Um diese wertvolle Arbeit zu unterstützen, hat der Staat verschiedene Unterstützungsleistungen geschaffen, die in den letzten Jahren deutlich verbessert wurden.
Freistellung von der Arbeit: Pflegekarenz & Pflegeteilzeit
Wenn Sie einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegeld der Stufe 3 pflegen (bei demenziell erkrankten oder minderjährigen Angehörigen ab Stufe 1), können Sie eine Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Bevor wir auf die Details dieser längerfristigen Modelle eingehen, ist es wichtig, die grundlegenden Begriffe zu verstehen. Oft werden nämlich die kurzfristige Pflegefreistellung für Notfälle und der Pflegeurlaub mit der längerfristigen Pflegekarenz verwechselt.
- Rechtsanspruch: In Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmer:innen haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung von bis zu vier Wochen. Die Arbeiterkammer bietet hierzu eine detaillierte arbeitsrechtliche Übersicht.
- Vereinbarung: Darüber hinaus können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für eine Dauer von ein bis drei Monaten pro Angehörigem vereinbaren.
- Schutz: Seit 2023 sind Sie während dieser Zeit durch das Gleichbehandlungsgesetz explizit vor Diskriminierung und Kündigung geschützt.
Während der Pflegekarenz erhalten Sie kein Gehalt, können aber finanzielle Unterstützung in Form des Pflegekarenzgeldes beantragen. Der Antrag dafür muss beim Sozialministeriumservice gestellt werden.
Finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause
Angehörigenbonus
Eine wichtige Neuerung ist der Angehörigenbonus in Höhe von derzeit 1.500 Euro pro Jahr. Dieser wird an Personen ausbezahlt, die einen nahen Angehörigen mit Pflegegrad 4 oder höher pflegen und selbst nur über ein geringes Einkommen verfügen. Zuständig für die Abwicklung und den Antrag ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
Zuschuss zur Ersatzpflege
Wenn Sie als pflegender Angehöriger wegen Krankheit oder Urlaub ausfallen, können Sie einen Zuschuss für eine Ersatzpflege beantragen. Die Höhe ist einkommensabhängig und beträgt für 2025 bis zu 1.600 Euro. Alle Informationen zur Beantragung dieser Unterstützung für pflegende Angehörige finden Sie direkt beim Sozialministeriumservice.
Soziale Absicherung
Die Pflege von Angehörigen darf nicht zu Lücken im Versicherungsschutz führen. Daher gibt es folgende Absicherungen:
- Kostenlose Selbst- und Weiterversicherung: Personen, die aus dem Berufsleben aussteigen, um einen nahen Angehörigen (ab Pflegestufe 3) zu pflegen, können sich beitragsfrei in der Pensions- und Krankenversicherung weiterversichern.
- Anrechnung von Pflegezeiten: Die Zeiten der Pflege werden für die eigene Pension berücksichtigt.
Begleitung in der letzten Lebensphase: Familienhospizkarenz
Zur Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerstkranker Kinder gibt es die Familienhospizkarenz. Sie können sich dafür befristet von der Arbeit freistellen lassen oder Ihre Arbeitszeit reduzieren. Auch hier besteht Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Ausführliche Informationen dazu stellt das digitale Amt auf oesterreich.gv.at zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Die genaue Höhe der Zuschüsse und die Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst. Für detaillierte Informationen und die notwendigen Anträge sind das Sozialministeriumservice, die Arbeiterkammer und die Sozialabteilungen der jeweiligen Landesregierungen die wichtigsten Anlaufstellen.