14.12.2016

Wenn der Pflegefall eintritt

(kunid) Welche gesetzlichen Leistungen stehen einem Pflegebedürftigen oder einem pflegenden Angehörigen zu und wie beantragt man diese? Was ist für eine ambulante Pflege wichtig? Antworten auf diese und andere Fragen müssen Betroffene und ihre Angehörigen meist in relativ kurzer Zeit finden, wenn eine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Hilfe dabei bieten diverse offizielle Stellen, unter anderem mit kostenlosen Broschüren.

Nach neuesten Zahlen des Hauptverbands der Sozialversicherungs-Träger haben im Oktober diesen Jahres insgesamt 450.121 Personen, das ist fast jeder zwanzigste Bürger, ein Bundespflegegeld bezogen. Ohne eine umfassende Planung der Pflege können zum einen jedoch schnell Probleme und Fehler bei der Pflege selbst auftreten.

Zum anderen kann es aus Unkenntnis leicht passieren, dass der Pflegebedürftige oder auch der pflegende Angehörige gesetzliche Leistungen und Rechte nicht in Anspruch nimmt, obwohl sie den Betroffenen für die Pflege zustehen würden.

Erste Ansprechpartner in Sachen Pflege

Doch an wen sollten sich Betroffene als Erstes wenden, wenn sie selbst oder ein naher Angehöriger pflegebedürftig geworden sind?

Nach Angaben von Christoph Ertl, Sprecher des Bundesministers Alois Stöger vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMAS), „wäre hier beispielsweise der Bürgerservice des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz anzuführen. Dieser ist Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 01 71100 862286 und per E-Mail unter buergerservice@sozialministerium.at erreichbar.“

„Dort wird“, so Ertl weiter, „eine kostenlose und vertrauliche Beratung zu sämtlichen Themen und Unterstützungs-Leistungen zur Pflege geboten und es erfolgt auch eine qualifizierte Weiterverweisung an die jeweils benötigte Stelle. Für die Bereitstellung der sozialen Dienste, also mobiler Dienste, teilstationärer Dienste und stationärer Dienste, sind jedoch die Bundesländer zuständig, weswegen eine Kontaktaufnahme in erster Linie mit dem jeweiligen Amt der Landesregierung beziehungsweise in Wien mit dem Fonds Soziales Wien empfohlen wird.“

Hilfreiche Broschüren

Grundlegende Auskünfte zum Thema Pflege enthält der kostenlos bestell- oder auch herunterladbare 80-seitige Ratgeber „Ein Blick Pflege – Orientierungshilfe zum Thema Behinderungen“ des BMAS. Neben ausführlichen Erklärungen, wer beispielsweise ein Pflegegeld oder andere Leistungen im Pflegefall erhält, gibt es hier auch praktische Tipps für die Pflege zu Hause sowie Informationen bezüglich der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst oder einem stationären Pflegeheim.

Hilfreiche Informationen für eine Planung der häuslichen Pflege bieten folgende in diesem Jahr vom Sozialministerium veröffentlichten und kostenlos herunterladbaren Broschüren: „24-Stunden-Betreuung-Zuhause“, „Unterstützung für pflegende Angehörige“ und „Pflegekarenz/Pflegeteilzeit und Familienhospizkarenz/Familienhospizteilzeit“. Der jüngst veröffentlichte 10-seitige Ratgeber „Gut leben mit Demenz“ informiert in Stichpunkten über die Früherkennung einer Demenzerkrankung sowie die möglichen gesetzlichen Leistungen, die dem Betroffenen oder den pflegenden Angehörigen zustehen.

Alle genannten Broschüren können beim Broschürenservice des BMAS direkt online als PDF-Datei heruntergeladen beziehungsweise zur Zusendung in Papierform online oder telefonisch unter der Broschüre-Hotline 01 71100 862525 bestellt werden.

Weitere Unterstützungsangebote

Laut Ertl gibt es für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige weitere Unterstützungsangebote: „Vom BMASK werden in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege jährlich rund 20.000 kostenlose und freiwillige Hausbesuche organisiert. Diese Hausbesuche werden von diplomierten Pfleger durchgeführt wobei eine ausführliche Beratung und Information erfolgt. Diese Hausbesuche können nunmehr auch auf Wunsch der pflegebedürftigen Personen und ihrer Angehörigen angefragt werden.“

Ausführliche Informationen rund um das Thema Pflege gibt es zudem im Webportal des BMAS und im vom Bundeskanzleramt betriebenen Bürgerportal www.help.gv.at.

Wie wichtig neben der gesetzlichen Absicherung auch eine finanzielle Vorsorge für einen künftigen Pflegefall zum Beispiel durch eine private Pflegeversicherung ist, zeigt folgender Hinweis des Bürgerportals: „Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden.“


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