(kunid) Waschmaschine und Geschirrspüler gehören zur Standardeinrichtung in den meisten Haushalten. Wer damit leichtfertig umgeht, riskiert unter Umständen den Versicherungsschutz, wenn etwas passiert.
In mehreren Gerichtverfahren kamen die Richter zu dem Urteil: Wer ein Gerät laufen lässt und dabei nicht regelmäßig überprüft, ob es funktioniert – was unmöglich ist, wenn man sich nicht zu Hause aufhält – handelt grob fahrlässig. Das kann teuer werden, was die eigene Wohnungseinrichtung betrifft.
Gedeckt sind oft nur Schäden des Nachbarn
Wenn in der Wohnung des Nachbarn Wasser eindringt oder das nicht ausgeschaltete Bügeleisen überhitzt und einen Brand auslöst, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden der Nachbarn auch dann, wenn er grob fahrlässig verursacht wurde.
Bei Ihrem eigenen Haushalt ist der Ersatz des Schadens aber unter Umständen gefährdet, denn die Versicherung kann je nach dem Schweregrad der Fahrlässigkeit ihre Leistungen auf einen eingeschränkten Umfang reduzieren.
Einige Versicherer verzichten in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung allerdings auf den sogenannten Einwand der groben Fahrlässigkeit – es zahlt sich also aus, die Police von einem Fachmann prüfen zu lassen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, noch ehe ein Schaden eingetreten ist.
So kann man Schäden vorbeugen
Noch besser ist es natürlich, alles zu unternehmen, damit es gar keinen Versicherungsschaden gibt. Die moderne Technik bietet bei Haushaltsgeräten hier etliche Möglichkeiten.
• Bei Waschmaschine und Geschirrspüler sollte man das Gerät nötigenfalls aufbessern und einen Aquastopp anbringen.
• Den Wasserhahn an der Waschmaschine muss man nach Benutzung wieder abdrehen
• Es empfiehlt sich, die Geräte regelmäßig prüfen und dabei besonders auf verschleißanfällige Teile wie zum Beispiel Schläuche zu achten.
• Wenn Reparaturen notwendig sind, wenden Sie sich an einen Profi. Do-it-yourself-Versuche können mit herben und kostspieligen Enttäuschungen enden.
• Lassen Sie allfällige Schäden umgehend beheben, jede Wartezeit macht die Sache noch schlimmer.
Generell gilt: Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, Schäden so gering wie möglich zu halten. Wenn doch etwas passiert, sollten Sie es so schnell wie möglicher der Versicherung melden.
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