05.07.2023

Zwei Drittel der Berufstätigen sagen: sie sind im Sommerurlaub beruflich erreichbar

(kunid) Allerdings: 14 % wollen von sich aus im Urlaub ansprechbar sein.

Im Strandkorb mal kurz die Mails checken, beim Sightseeing mit Kunden telefonieren: Rund zwei Drittel (65 %) der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub geplant haben, sind in dieser Zeit auch beruflich erreichbar. Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum vergangenen Jahr (71 %), aber immer noch eine klare Mehrheit.

Ein Drittel (34 %) will im Sommerurlaub komplett abschalten und nicht auf dienstliche Anfragen reagieren. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.002 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 349 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren wollen. Wir dürfen ähnliche Prozentzahlen für Österreich annehmen.

Diverse Kommunikationsmittel

Demnach sind unter den Jüngeren (16 bis 29 Jahre) 63 % im Urlaub erreichbar, während es unter den Älteren (50 bis 64 Jahre) 70 % sind.

Kaum Unterschiede bei der Erreichbarkeit gibt es zwischen Männern (66 %) und Frauen (64 %).

Rund zwei Drittel der Berufstätigen sind telefonisch (65 %) beziehungsweise per Kurznachrichten wie SMS oder Whatsapp (63 %) erreichbar.

Die wenigsten wollen freiwillig „erreichbar“ sein

Knapp ein Viertel (23 %) liest oder beantwortet berufliche Mails.

17 % sind zu Videocalls etwa über Skype, Zoom oder Facetime bereit, 11 % können über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack kontaktiert werden.

Mehr als die Hälfte (57 %) der Berufstätigen ist im Sommerurlaub erreichbar, da sie davon ausgeht, dass ihre Vorgesetzten dies erwarten.

Bei der Hälfte (49 %) erwarten es nach eigener Ansicht die Kolleginnen und Kollegen, 44 % gehen davon aus, dass es ihre Kundinnen und Kunden erwarten. Nur 14 % sagen von sich aus, dass sie im Sommerurlaub erreichbar sein möchten.

Arbeitgeber in der Pflicht

„In Zeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten vermischen sich bei vielen Berufstätigen im Arbeitsalltag private und berufliche Tätigkeiten. Umso wichtiger ist deshalb, den Urlaub zur Erholung zu nutzen“, sagt ein Experte dazu.

Klar ist: Arbeitgeber sind hier in der Pflicht, klare Regeln wie Vertretungslösungen zu etablieren, zu kommunizieren und durchzusetzen. Der Urlaub sollte nur im äußersten Notfall gestört werden.

In diesem Sinne: Haben Sie einen schönen Urlaub!


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