(kunid) Versicherungsnehmern ist selten bewusst, wer sie beim Abschluss ihrer Versicherungen unterstützt hat und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind.
Im Alltag fragen wir uns oft: Mit wem habe ich es gerade zu tun? Mit einem Makler oder einem Agenten. Nur das direkte Fragen danach macht sicher – denn in der Tat gibt es hier große Unterschiede, nicht nur was Fragen rund um die Haftung betrifft.
Bei Leistungsablehnung seitens der Versicherungsunternehmen fühlen sich Versicherungsnehmer tatsächlich oft falsch beraten. Wie auch kürzlich bei einem in der ORF-Sendung Bürgeranwalt (Ausstrahlung vom 7. November 2020) diskutierten Fall rund um eine Betriebsunterbrechungsversicherung zu sehen war.
Sollte tatsächlich eine Fehlberatung vorliegen, stellt sich die Frage, wer rechtlich dafür haftbar gemacht werden kann. Die Antwort kann nur gefunden werden, wenn man sich die Unterschiede der beiden gesetzlich möglichen Formen der Versicherungsvermittlung genauer ansieht: das ist einerseits der Agent und andererseits der Makler.
Was ist also ein Agent?
Agenten sind ständig beauftragte Erfüllungsgehilfen der Versicherungsunternehmen. Demnach haften die Assekuranzen für ein Verschulden wie für ihr eigenes.
Es gibt solche, die ausschließlich Produkte von einem Versicherer vertreiben (Einfachagenten) und solche, die Produkte unterschiedlicher Gesellschaften anbieten (Mehrfach-Agenten). Die Kernkompetenz des Versicherungsagenten liegt in der Vermittlung von primär standardisierten Versicherungslösungen.
Agenten sind jedenfalls als „Augen und Ohren der Versicherungsgesellschaften“ zu betrachten und somit haftet in fraglichen Fällen in erster Linie der Versicherer direkt für ihr Fehlverhalten.
Und was ist dann ein Makler?
Makler arbeiten objektiv und unabhängig und sind laut Gesetz dem „Best Advice“-Prinzip verpflichtet. Das bedeutet, dass sie nach Erhebung der Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden das individuell bestmögliche Produkt am Markt empfehlen müssen.
Sie schöpfen dabei aus den Produkt-Portfolios aller Anbieter. Im Bedarfsfall können sogar maßgeschneiderte, nicht am Markt erhältliche Deckungskonzepte entwickelt werden. Die Kernkompetenz des Maklers liegt in der Beratung des Kunden und in der Schadensbearbeitung.
Dazu erklärt Alexander Punzl, Präsident des Österreichischen Versicherungsmaklerrings: „Wir verstehen uns als kleine Anwälte der Kunden. Basis dafür ist unsere solide Ausbildung und umfassendes Wissen rund um Produkte und Gesetzteslagen.“ Makler gelten nämlich als „Bundesgenossen ihrer Kunden“ und haften demnach bei Beratungsfehlern selbst.
Hier, wie sonst auch im Leben gilt, lieber einmal öfter fragen, als einmal zu wenig … Denn in der Tat lassen sich Zweifel dann gleich ausräumen.
POINTNER finanz … Ihr Versicherungsmakler in Ried im Innkreis
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