(kunid) Die heimischen Pensionskassen stellen laufend Überlegungen zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge, der sogenannten „zweiten Säule“, an. Ein Modell, das im Rahmen der avisierten Steuerreform 2020 auf Betreiben des Fachverbands kommen soll, ist der General-Pensionskassenvertrag.
Mit Ende 2018 verwalteten neun Pensionskassen ein Vermögen von knapp 22 Milliarden Euro für mittlerweile mehr als 947.000 Personen. Damit sind die Pensionskassen der größte private Pensionszahler Österreichs.
Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen, erklärt dazu: „Für unsere Kunden und deren Zusatzpensionen zählen insbesondere die langfristigen Erträge über Jahre bzw. Jahrzehnte.“
Dieses langjährige durchschnittliche Jahresergebnis der Pensionskassen über 28 Jahre liegt inklusive dem Jahr 2018 bei plus 5,17 Prozent pro Jahr.
Zukunftsmusik „General-Pensionskassenvertrag“
Die Pensionskassen arbeiten laufend an der Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule). Ein Vorschlag in diesem Sinne ist der General-Pensionskassenvertrag.
Bislang können Arbeitnehmer, die bereits einen Pensionskassen-Vertrag haben, das in einer Vorsorgekasse (Abfertigung Neu) sowie auch in der „Abfertigung Alt“ angesparte Guthaben bei Pensionsantritt steuerbegünstigt in die Pensionskasse übertragen und dadurch in eine lebenslange Rente umwandeln lassen.
Das soll in Zukunft auch für all jene Menschen in Österreich möglich sein, in deren Unternehmen noch keine Pensionskassen-Lösung vereinbart ist. Ihnen soll es mittels eines „General-Pensionskassenvertrages“ mit standardisierten Bedingungen ebenfalls ermöglicht werden, ihre Abfertigung an eine Pensionskasse zu übertragen und dadurch eine lebenslange Rente zu erhalten.
Dies wird allen Österreichern ab sofort die Möglichkeit einer Zusatzpension eröffnen.
Weiterverbreitung des Pensionskassenmodells
Im Rahmen der avisierten Steuerreform 2020 der Bundesregierung gibt es einige Möglichkeiten, um die weitere Verbreitung des Pensionskassenmodells zu fördern: Die steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitgeberbeiträge zu einer Betriebspension ist seit langem geregelt.
Wichtig wäre hier eine Gleichstellung der Arbeitnehmerbeiträge, d.h. die steuerliche Absetzbarkeit auch von Eigenbeiträgen der Arbeitnehmer.
Zudem wäre es sinnvoll, bei kleinen Einkommen anstelle der steuerlichen Absetzbarkeit ein Prämienmodell vorzusehen, damit die Wirksamkeit für den einzelnen garantiert wird („Geringverdiener-Modell“).
Arbeitgeber-Eigenbeiträge
Weiterer Veränderungsbedarf ergibt sich beim Thema „Arbeitgeber-Eigenbeiträge“.
Derzeit sind zwar die Beiträge eines Unternehmens für die Mitarbeiter (Arbeitgeber-Beiträge) steuerlich absetzbar, nicht jedoch die Beiträge dieses Unternehmens für den ebenfalls mitarbeitenden „geschäftsführenden Gesellschafter“ (so genannte Arbeitgeber-Eigenbeiträge).
Dazu Andreas Zakostelsky abschließend: „Die Bundesregierung hat ein klares Bekenntnis zum Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge abgegeben. Ich bin zuversichtlich, dass dies im Interesse der Österreicher in den kommenden Monaten in Angriff genommen werden wird.“
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