Ein Bekenntnis zur staatlichen Pension, dazu geplante Verbesserungen für die betriebliche und private Vorsorge – das sind die Eckpunkte des Regierungsprogramms 2017 bis 2022 zum Thema Altersvorsorge. Werden diese Vorhaben auch tatsächlich umgesetzt, so hätte das nicht unwesentliche Effekte für Anbieter und Kunden am Vorsorgemarkt.
Staatliche Pension bleibt Basis
Auch die neue Regierung setzt auf staatliche Verantwortung. „Die Pensionen sind die finanzielle Grundlage, um die soziale Sicherheit der älteren Generation zu gewährleisten“, heißt es im Regierungsprogramm. Wer sein ganzes Leben lang gearbeitet hat, soll „im Alter eine gute und nachhaltige finanzielle Versorgung erhalten“.
Das umlageorientierte österreichische Pensionssystem biete eine Basis für diese soziale Sicherheit, erklären die Koalitionspartner. Abgesichert werden soll es durch eine Weiterentwicklung „im Sinne einer sozialen und ökonomischen Gesamtverantwortung“. Verbunden mit dem Versprechen: „Wir bekennen uns deutlich zu einem stabilen und nachhaltigen Pensionssystem, das den Lebensstandard im Alter aufrechterhält und für die einzelnen Generationen einschätzbar bleibt. Ziel muss es sein, auch den zukünftigen Generationen diese Sicherheit im Alter zu garantieren.“
Wer seinen Beitrag zum Sozialsystem leistet, soll auch in Zukunft eine Altersversorgung erhalten, die wertgesichert ist. Und das trotz der demografischen Probleme: Auf die höhere Lebenserwartung und die längeren Ausbildungszeiten müsse mit einer vorausschauenden und effizienten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik reagiert werden, heißt es.
Ergänzungen sind nötig
Die staatliche Säule allein wird aber nicht genügen. Schon die Formulierungen „finanzielle Grundlage“ oder „Basis“ im Regierungsprogramm lassen darauf schließen. Auch weisen zahlreiche Experten schon seit langem auf die Notwendigkeit und die vielfältigen Möglichkeiten der „zweiten und dritten Vorsorgesäule“ – betriebliche und private Pensionen – hin.
Das Regierungsprogramm nennt zu diesem Punkt konkrete Vorhaben: „Förderung des Ausbaus der betrieblichen Altersvorsorge“ etwa ist ein Dauerbrenner. Schon konkreter ist das Vorhaben für Pensionskassen, nämlich eine „stärkere Gleichstellung der steuerlichen Absetzbarkeit bei Beiträgen von Arbeitnehmern in Pensionskassen und der Beiträge der Arbeitgeber“.
Gut im Auge behalten sollte man auch die angekündigte „Reform der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen insbesondere in Hinblick auf Treffsicherheit (psychiatrischer) Invaliditätspension/Berufsunfähigkeit“. Denn das Bewusstsein über die (unterschätzen) Risiken der Berufsunfähigkeit und ihrer finanziellen Konsequenzen für die Betroffenen ist in weiten Teilen der österreichischen Bevölkerung nach wie vor gering.
Verbesserungen
Für den Konsumenten erfreulich klingt, was im Kapitel „Finanzen und Steuern“ des Regierungsprogramms versprochen wird: die „Förderung der privaten Altersvorsorge“. Vor allem die steuerliche Behandlung der Zukunftssicherung steht auf dem Prüfstand. Die derzeit vorhandenen Regelungen zur steuerlichen Förderung der Altersvorsorge seien nämlich „teilweise intransparent und ineffektiv bzw. komplex in ihrer Ausgestaltung“. Daher sollen „die bestehenden Modelle für die steuerliche Förderung von Alters- und Pflegevorsorge geprüft werden“. Das ambitionierte Ziel dabei ist eine „umfassende, zukunftsorientierte Lösung“.
Und auch im Kapitel „Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung“ finden sich Vorhaben, die vernünftig klingen: Im Zusammenhang mit der zweiten und dritten Pensionssäule will man bei der Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge die „Anlagemöglichkeiten verbessern“. Und nicht zuletzt sollen Pensionskassen und betriebliche Vorsorgekassen bei der Kapitalanlage zukünftig in österreichische Unternehmen investieren dürfen.
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