(kunid) Schon bei der Auswahl des Christbaumes sollte man auch daran denken, wie man ihn unbeschadet und gefahrlos nach Hause transportiert. Wer das gute Stück mit dem Auto befördern will, sollte unter anderem auch auf die passende Größe des Baumes achten, anderenfalls kann unter anderem ein Bußgeld drohen.
Jeder, der seinen Weihnachtsbaum persönlich mit dem Auto nach Hause fahren will, muss darauf achten, dass er beim Transport die rechtlichen Vorgaben wie der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Kraftfahrgesetzes (KFG) und der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) einhält. Anderenfalls droht eine Vormerkung im Führerscheinregister und eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro. Am einfachsten und sichersten ist die Beförderung, wenn der Baum so klein ist, dass er ins Wageninnere passt.
Doch egal, ob er im Kofferraum, auf der Rücksitzbank oder auf dem umgelegten Beifahrersitz transportiert wird, der Baum muss so transportiert werden, dass er weder die Insassen noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Gemäß Paragraf 101 KFG und Paragraf 61 StVO ist eine Ladung so zu sichern, dass „der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt“ und „niemand gefährdet, behindert oder belästigt und die Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird“. Der Baum sollte auch bei einem Bremsmanöver nicht umherrollen, umfallen oder aus dem Pkw rutschen können.
Wenn der Baum zu lang ist, um ihn im Auto zu transportieren
Wer einen größeren Baum hat, kann diesen zwar mit geöffnetem Kofferraum oder auf dem Dach transportieren und einen Teil des Baumes nach hinten aus dem Auto ragen lassen, doch auch hier muss die Ladung rutschsicher verstaut sein und darf zudem nicht die Straße berühren. Unabhängig von der Beförderungsart sollten der Baum beziehungsweise herunterhängende Zweige weder die Sicht des Fahrers nach vorn und zu den Seitenspiegeln beeinträchtigen noch die Blinker, das Kennzeichen und die Kfz-Rücklichter verdecken.
Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Fahrzeugende hinaus, muss laut den Paragrafen 61 StVO und 59 KDV das Ladungsende mit einem 25 mal 40 Zentimeter großen weißen Schild, das mit einem roten, rückstrahlenden fünf Zentimeter breiten Rand versehen ist, gekennzeichnet sein. Das Schild darf nicht höher als 90 Zentimeter über der Fahrbahn hängen.
Bei Dämmerung oder Dunkelheit müssen die äußersten Punkte der Ladung mit je einer Leuchte und einem Rückstrahler versehen sein. Die vorne angebrachte Leuchte muss weißes, die hinten angebrachte rotes Licht ausstrahlen. Nach Paragraf 101 KFG sollte die „größte Länge des Fahrzeuges durch die Beladung um nicht mehr als ein Viertel der Länge des Fahrzeuges überschritten“ werden, anderenfalls gilt der Transport gemäß Paragraf 2 KFG als Langgutfuhre.
Beförderung per Anhänger oder als Langgutfuhre
Wird zum Baumtransport ein Anhänger verwendet, muss auch hier der Baum gegen das Verrutschen auf der Ladefläche gesichert werden. Ragt der Baum nach hinten über den Anhänger, gelten die gleichen Vorschriften hinsichtlich der Längenbeschränkung und der Kennzeichnung mit einem roten Warnschild oder roten Lampe wie beim Transport mit dem Auto, wenn die Ladung aus dem geöffneten Kofferraum steht.
Ein Pkw mit Anhänger wird laut Paragraf 2 KFG zur Langgutfuhre, wenn die Länge des Ladungsteils (Baumteils), das über den Anhänger hinausragt, um ein Viertel länger ist als die Länge des Hängers. Das Gleiche gilt, wenn Pkw, Anhänger und Ladung insgesamt länger als 14 Meter sind.
Gilt der Transport als Langgutfuhre, dürfen gemäß Paragraf 58 KDV auf Autobahnen und Autostraßen nur maximal 70 Stundenkilometer, auf allen anderen Straßen maximal nur 50 Stundenkilometer gefahren werden. Bei Fahrzeuglängen inklusive Ladung über 16 Meter ist eine Sondergenehmigung zum Transport notwendig.
Schutz für die Insassen, das Auto und den Baum
Ist der Baum während des Transportes komplett oder teilweise im Auto, schützt eine im Fahrzeuginneren ausgelegte Folie oder Wolldecke vor Schmutz und abgefallenen Tannennadeln auf den Sitzpolstern, im Kofferraum und dem sonstigen Interieur.
Eine während des Transports geöffnete Heckklappe ist so zu fixieren, dass sie sich während der Fahrt nicht komplett öffnen kann. Zur Sicherheit der Insassen sollte man während der Fahrt die Seitenfenster einen Spalt öffnen, da anderenfalls die Gefahr besteht, dass bei einer geöffneten Heckklappe Abgase in das Wageninnere gelangen und dadurch eine Kohlenmonoxid-Vergiftung droht.
Wer den Baum auf dem Autodach transportieren möchte, sollte einen zugelassenen Dachträger verwenden. Zur vorgeschriebenen rutschfesten Fixierung des Baums auf dem Dach sollten reißfeste Spanngurte und aus Sicherheitsgründen keine elastischen Expander oder Gummibänder verwendet werden. Damit der Baum, sofern er nicht komplett im Autoinneren transportiert wird, möglichst unbeschadet ankommt, empfiehlt es sich, ihn so zu befestigen, dass die Baumspitze nach hinten zeigt. Anderenfalls könnte sich der Fahrtwind in den Ästen verfangen und Zweige abreißen.
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