13.11.2017

Damit das Skivergnügen nicht im Spital endet

(kunid) Skifahren können viele, wenn es aber um die Regeln geht, die auf der Skipiste gelten, müssen nicht wenige passen. Dabei sind das korrekte Verhalten beim Skifahren und die richtige Vorbereitung darauf das A und O, um das Unfallrisiko deutlich zu reduzieren.

Letztes Jahr sind nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) rund 23.100 Österreicher beim Skifahren so schwer verunfallt, dass sie im Spital behandelt werden mussten. Viele dieser Unfälle sind Kollisionsunfälle, also Unfälle, die sich durch eine rücksichtsvolle und umsichtige Fahrweise in der Regel auf einfache Art und Weise vermeiden lassen.

Außerdem ereignet sich nach Angaben von Experten ein großer Anteil der Unfälle am Nachmittag, oft mit verursacht durch eine Übermüdung oder einen erhöhten Alkoholkonsum eines Unfallbeteiligten oder des Verunfallten selbst.

Sich und die Ausrüstung fit halten

Rechtzeitig vor der Skisaison sollte man grundsätzlich mit Konditionstraining und Skigymnastik seine Muskeln aufbauen, denn wer körperlich fit ist, reduziert sein persönliches Unfallrisiko. Umgekehrt bedeutet dies auch, dass Fahrfehler dann vorkommen und in der Folge die Unfallgefahr hoch ist, wenn man müde, überanstrengt, unkonzentriert oder betrunken ist.

Außerdem lassen sich Unfälle und deren Folgen minimieren, wenn die Skiausrüstung dem aktuellen Stand der Technik entspricht und auf den Fahrer eingestellt ist. Dies gilt vor allem für die Bindung. Des Weiteren empfiehlt sich die Verwendung von Protektoren und eines Helms, der vor schweren Kopfverletzungen schützen kann.

Zudem sollten die Augen vor der gefährlichen UV-Strahlung, die durch Schnee- und Eiskristalle verstärkt wird, geschützt werden. Hierfür ist eine einfache Sonnenbrille ungeeignet, da diese im Gegensatz zu einer Skibrille nicht aus bruch- und splitterfestem Kunststoff besteht. Worauf man bei der Auswahl einer Skibrille achten sollte und welche Unterschiede es gibt, fassen die Spezialisten des Kuratoriums Gutes Sehen e.V. online zusammen.

Die zehn Pistenregeln

Vom Internationalen Ski-Verband FIS gibt es unter anderem folgende zehn Regeln, die jeder Ski- und Snowboardfahrer kennen sollte, da sie zusammenfassen, wie man sich auf der Piste zu verhalten hat:

  • Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  • Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  • Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  • Einfahren, Anfahren und hangaufwärts fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wiederanfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  • Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  • Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Diese FIS-Regeln sind unter anderem in einem kindgerechten Poster, das als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, erklärt, denn schon für die kleinen Skifahrer ist es wichtig zu wissen, wie sie Unfälle vermeiden können. Übrigens: Wer auf einer Skipiste einen Unfall verursacht, haftet für den entstandenen Schaden.

Zu den medizinischen Behandlungskosten bei einem Verletzten können auch Schmerzensgeld-Ansprüche oder Forderungen für Einkommensausfälle des Geschädigten auf den Verursacher zukommen. Eine private Haftpflichtversicherung kommt hierfür auf, selbst wenn der Unfall fahrlässig verursacht wurde. Zugleich wehrt sie aber auch ungerechtfertigte oder zu hohe Forderungen ab.


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