18.10.2017

Die Lage der Pensionskassen

(kunid) Die Anzahl der Pensionskassen hat sich seit 2006 halbiert. Die drei größten Pensionskassen verwalten zusammen rund drei Viertel des gesamten Vermögens. Diese und weitere Erkenntnisse, zum Beispiel, ob es aufgrund der bisherigen Entwicklung gravierende Änderungen für die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten der Pensionskassen gibt, zeigt ein aktueller Bericht der Finanzmarktaufsichts-Behörde (FMA)

„Seit ihrer Einrichtung im Jahr 1990 haben sich die Pensionskassen zu einem bedeutenden Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge entwickelt“, stellt die Finanzmarktaufsicht (FMA) in ihrem vor Kurzem veröffentlichten „Bericht 2017 zur Lage der österreichischen Pensionskassen“ fest. Allerdings gibt es noch zehn bestehende Pensionskassen, womit sich deren Anzahl seit 2006 laut dem Bericht halbiert hat.

Ende 2016 verwalteten sie insgesamt mehr als 20,8 Milliarden Euro. „Die drei größten Pensionskassen verwalten zusammen bereits 75 Prozent des gesamten Vermögens“, so die FMA. In diesem Zusammenhang wird ersichtlich, welchem Konzentrationsprozess der Markt in den letzten Jahren unterworfen gewesen ist.

Keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs

Aber: „Trotz des signifikanten Konzentrationsprozesses auf dem Markt der Pensionskassen ist keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs festzustellen“, erklärten die beiden FMA-Vorstandsmitglieder, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller.

Dies begründe sich damit, weil die Verringerung insbesondere die betrieblichen Pensionskassen betroffen habe: Während sich die Anzahl der überbetrieblichen Pensionskassen seit 2006 nur leicht – von sieben auf sechs – reduzierte, sank jene der betrieblichen Pensionskassen von 14 auf vier.

Der Grund für die Konsolidierung liege sowohl in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch in den regulatorischen Mindestanforderungen für den Betrieb einer eigenständigen Pensionskasse, „sodass für manchen Arbeitgeber die Auslagerung in eine überbetriebliche PK rentabler ist als das Betreiben einer eigenen betrieblichen Pensionskasse“, führt der Bericht aus.

Keine gravierenden Änderungen für die Anwartschafts-Berechtigten

Für die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten ergaben sich durch die Marktkonzentration laut FMA aber keine gravierenden Änderungen, „da in der Regel die individuellen Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG), in der die Pensionskassenzusagen verwaltetet werden, als jeweilige Einheit übertragen wurden“.

Auf der Website des FMA ist diesbezüglich zu lesen: „Die Pensionskassen veranlagen die einbezahlten Mittel. Zu diesem Zweck werden diese Beträge in ‚Veranlagungs- und Risikogemeinschaften‘ (VRG), die jeweils mindestens 1.000 Personen umfassen, gebündelt. Die Anzahl der VRG sei laut Bericht der FMA daher etwa gleich geblieben. 2012 gab es zwar 140 Veranlagungs- und Risikogemeinschaften, während es heute „nur“ noch 116 – vier davon sogenannte „Sicherheits-VRG“ – sind.

Allerdings wurde 2012 die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, in bis zu drei VRG bis zu fünf sogenannte „Subveranlagungs-Gemeinschaften“ (Sub-VG) einzurichten. Deshalb reduzierten einige Pensionskassen die Anzahl der VRG. Ende 2016 wurden insgesamt 34 Sub-VG verwaltet. Derzeit sind mehr als 900.000 Personen im Pensionskassensystem erfasst, circa ein Zehntel davon bezieht bereits die betriebliche Zusatzpension.

„Langfristig positive Performance“ attestiert

Der durchschnittliche Veranlagungsertrag der VRG seit Schaffung des Pensionskassensystems betrug gemäß Berechnungen der Oesterreichischen Kontrollbank AG in Summe rund 5,3 Prozent per anno, berichtet die FMA weiter. Die jährlichen Ergebnisse waren dabei sehr volatil: Sie schwankten zwischen Extremwerten von plus 13 Prozent (1993) und minus 13 Prozent (2008). 22 Jahre mit positiven Ergebnissen standen vier Jahre mit negativen Erträgen gegenüber.

2016 betrug die Performance plus 4,2 Prozent, im ersten Halbjahr 2017 plus 3,3 Prozent. „Es gibt jedoch große Performanceunterschiede je nach Risikoorientierung der Anlageklassen, aber auch bei gleicher Risikoorientierung der Anlageklasse zwischen unterschiedlichen Pensionskassen“, heißt es im FMA-Bericht. Übrigens: Laut FMA-Bericht haben 22 Prozent aller unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich eine Anwartschaft auf eine Pensionsleistung durch eine betriebliche oder überbetriebliche Pensionskasse.

Da nicht jedes Unternehmen seinen Mitarbeitern diese Form der betrieblichen Altersvorsorge bietet, hat immer noch die Mehrheit der unselbstständig Erwerbstätigen derzeit keine Ansprüche aus einer Pensionskasse. Es gibt jedoch noch eine Vielzahl anderer, zum Teil auch staatlich geförderter Lösungen, um als Privatperson für das Alter finanziell vorzusorgen. Ein Versicherungsfachmann informiert auf Wunsch, welche Vorteile die einzelnen Lösungen haben.


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