(kunid) Nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) haben jüngere Autofahrer im Alter von 17 bis 24 Jahren immer noch ein zwei- bis dreifach höheres Unfallrisiko als ältere Pkw-Lenker. Um dem entgegenzuwirken hat man nun die Probezeit für Führerscheinneulinge um ein Jahr verlängert. Zudem wurde die Strafe für die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt für Fahrer mit einem Probeführerschein drastisch erhöht.
Letztes Jahr war fast jeder vierte Autofahrer, der einen Verkehrsunfall verursacht hat, zwischen 17 und 24 Jahre alt. Konkret waren es 5.400 junge Autofahrer, die die Hauptschuld an Verkehrsunfällen trugen. Allerdings beträgt der Gesamtanteil dieser Altersgruppe nur zehn Prozent an der Gesamtbevölkerung. Daraus lässt sich ableiten, dass weitaus mehr Pkw-Lenker älter als 24 Jahre sind. Diese Fakten waren einer vor kurzem veröffentlichten Mitteilung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) zu entnehmen.
Laut KFV ist damit das Unfallrisiko junger Autofahrer um das Zwei- bis Dreifache höher als das von älteren Kfz-Lenkern. Um insbesondere die Zahl der Verkehrsunfälle, die durch junge Leute verursacht werden, zu reduzieren, gibt es zwei Präventionsmaßnahmen in Form gesetzlicher Regelungen, die in diesem Jahr bereits in Kraft traten.
Längere Probezeit
Seit dem 1. Juli 2017 gilt für alle Führerscheinneulinge mit einem Probeführerschein statt einer bisherigen zweijährigen nun eine dreijährige Probezeit.
Wer nicht erst mit 18 Jahren den Autoführerschein (Klasse B) machen will, und daher bereits die vorgezogene Lenkberechtigung mit 17 Jahren, den sogenannten L17, erwirbt, hat grundsätzlich eine Probezeit bis zum 21. Lebensjahr. Das gleiche gilt für alle, die den Führerschein für das Fahren eines Motorrades mit einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von maximal elf Kilowatt (15 PS), also die Fahrerlaubnis der Klasse A1, erlangen.
Auch nach zwei Jahren im Führerscheinbesitz „sind junge Pkw-Lenker noch immer besonders häufig in Verkehrsunfälle verwickelt“, so Dr. Armin Kaltenegger, Bereichsleiter Recht & Normen im KFV. Er erklärt weiter: „Die Probezeit hat sich in Österreich sehr bewährt. Nun hoffen wir, mit der Verlängerung der Probezeit die Zahl der Unfälle junger Pkw-Lenker weiter reduzieren zu können.“
Höhere Strafe für Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung
Die Unfallstatistik zeigt laut KFV zudem, dass die Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung, zum Beispiel um eine Textnachricht zu schreiben oder eine E-Mail abzurufen, auch bei den jungen Fahrern zu den häufigsten Unfallursachen zählt.
„Pro Textnachricht ist man bis zu fünf Sekunden abgelenkt. In dieser Zeit legt man bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometer bis zu 139 Meter im Blindflug zurück“, so Kaltenegger. Er betont weiter: „Es ist wichtig, dass ganz besonders junge Lenker die Gefahr von Ablenkung durch Mobiltelefone erkennen und die möglichen Folgen einschätzen können, um in weiterer Folge ihr Verhalten entsprechend anzupassen. Ablenkungsunfälle sind vermeidbar!“
Daher wird seit Juli 2017 die Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung für Führerscheinneulinge innerhalb der Probezeit nicht nur mit einem Organmandat von 50 Euro wie bisher bestraft, sondern dies gilt als schwerer Verstoß in der Probezeit. Das heißt, auch nach der Ausstellung eines Organmandats wird eine Nachschulung angeordnet und die Probezeit um ein Jahr verlängert, wie dem Webportal der Landespolizeidirektion Wien zu entnehmen ist. Die Nachschulung kostet in der Regel 495 Euro.
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