08.06.2017

Über 130 Verletzte pro Tag bei Verkehrsunfällen

(kunid) Wie die Statistik Austria vor Kurzem mitteilte, gab es letztes Jahr mit fast 38.500 polizeilich registrierten Verkehrsunfällen mit Personenschäden mehr als im Jahr zuvor. Auch die Anzahl der bei Verkehrsunfällen Verletzten ist gestiegen. Allerdings kamen 2016 im Vergleich zu 2015 weniger Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Dennoch stirbt hierzulande immer noch alle 20 Stunden ein Mensch bei einem Verkehrsunfall.

Laut den Daten der Statistik Austria gab es 2016 38.466 polizeilich registrierte Verkehrsunfälle. Das waren 1,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Bei den Verkehrsunfällen wurden 48.393 Personen verletzt, das sind rund 1.000 Verletzte beziehungsweise 2,2 Prozent mehr als noch in 2015. Gesunken ist jedoch die Zahl der Verkehrstoten, nämlich um 9,8 Prozent von 479 Personen in 2015 auf 432 Personen in 2016.

Das ist nach 2014 – hier waren es 430 Verkehrstote – die zweitniedrigste Anzahl an bei Verkehrsunfällen tödlich Verunglückten seit der erstmaligen Veröffentlichung der Verkehrsstatistik mit Verkehrstoten in dieser Form im Jahre 1992.

Es könnte jeden treffen

Fast jeder ist auf öffentlichen Straßen unterwegs und kann damit Opfer eines Verkehrsunfalls werden. Daher ist es wichtig, privat richtig vorzusorgen, damit mögliche Unfallfolgen, beispielsweise bleibende Gesundheitsschäden oder Schlimmeres, nicht noch finanzielle Schwierigkeiten für den Betroffenen oder auch für die Angehörigen nach sich ziehen.

Die alleinige Absicherung durch die Sozialversicherungen wie die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung genügt oftmals nicht, um die finanziellen Folgen, die eine schwere Unfallverletzung nach sich ziehen kann, ausreichend abzudecken. So leistet die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nicht bei einer Gesundheitsschädigung durch einen Unfall in der Freizeit.

Zudem muss jeder, der aufgrund eines Unfalles zum Beispiel für längere Zeit oder dauerhaft berufs- oder gar erwerbsunfähig wird, mit erheblichen Einbußen im Vergleich zu seinem bisherigen Einkommen rechnen – selbst wenn Sozialversicherungs-Leistungen gezahlt werden. Auch die gesetzliche Absicherung, zum Beispiel durch die gesetzliche Witwer-, Witwen- oder Waisenpension, reicht in der Regel nicht aus, um den Einkommenswegfall eines tödlich Verunfallten für die Hinterbliebenen zu kompensieren – sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht.

Einkommensabsicherung

Die Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich zur Einkommens- aber auch zur Hinterbliebenen-Absicherung diverse individuell passende Lösungen an. So bietet eine private Unfallversicherung meist weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz für Unfallfolgen und leistet je nach Vereinbarung unter anderem eine Kapital- und/oder Rentenzahlung im Invaliditätsfall.

Eine weitere Möglichkeit der Einkommensabsicherung bietet eine private Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung. Sie zahlt eine vereinbarte Rente, wenn aufgrund bleibender gesundheitlicher Probleme nach einer Unfallverletzung, aber auch infolge einer Krankheit eine Erwerbstätigkeit auf Dauer nicht mehr möglich ist.

Eine Ab- oder Erlebens-Versicherung kann dafür sorgen, dass nach einem Todesfall eines (Ehe-)Partners und/oder Elternteils der hinterbliebene Partner und/oder die Kinder finanziell versorgt sind. Ein Versicherungsexperte berät auf Wunsch, welche Lösungen im Einzelfall sinnvoll sind.


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