(kunid) Studien belegen, dass jemand, der eine Warnweste trägt, deutlich früher und besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird als ohne. Wer aufgrund eines Unfalles oder einer Panne sein Fahrzeug verlässt und auf oder neben der Fahrbahn steht oder geht, mindert daher durch das Tragen einer Warnweste sein Unfallrisiko erheblich, da er seltener von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen wird. In den meisten Ländern gibt es daher bereits eine Verpflichtung, Warnwesten mitzuführen und/oder in bestimmten Situationen zu tragen. Allerdings sind die Vorschriften je nach Land unterschiedlich.
Die Pflicht, eine Warnweste im Auto, im Lkw, in Zug- und Sattelzugmaschinen sowie in Bussen mitzuführen und als Kfz-Lenker die Weste zu tragen, sobald er bei einer Situation, in der auch ein Warndreieck aufzustellen ist, aus dem Fahrzeug steigt, gibt es bereits seit einigen Jahren. Tragen muss der Kfz-Fahrer die Weste beispielsweise, wenn er sein Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalles an einer unübersichtlichen Straßenstelle oder bei schlechten Sichtverhältnissen verlässt.
Auch bei Unfällen oder Pannen auf Autobahnen und Autostraßen muss der Kfz-Lenker die Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs überziehen, sobald er sich auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhält. Anders als in anderen Ländern gibt es für Motorräder hierzulande noch keine Warnwestenmitführ- und -tragepflicht. Auch sonst gelten im Ausland diesbezüglich teils andere Regelungen. So müssen in einigen Ländern im Pkw nicht nur eine, sondern mehrere Warnwesten mitgeführt werden. Zudem gibt es Länder, die sogar für Radfahrer eine Warnweste vorschreiben.
Je Sitzplatz eine Warnweste
Eine entsprechende Tragepflicht wie hierzulande bei Unfällen und Pannen gibt es zum Beispiel in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Österreich, Portugal, Norwegen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Serbien, Spanien, Tschechien und Ungarn. In Deutschland hingegen besteht nur eine Mitführpflicht.
Während jedoch in Österreich, Deutschland und Belgien nur eine Warnweste pro Pkw vorgeschrieben ist, müssen in Bulgarien, Italien, Frankreich oder Tschechien alle Insassen, die nach einer Panne oder einem Unfall aus dem Auto steigen, eine Warnweste tragen.
Sinnvollerweise sollten daher so viele Warnwesten im Pkw mitgeführt werden, wie Pkw-Sitzplätze vorhanden sind, damit bei einem vollbesetzten Wagen im Notfall alle Insassen inklusive des Fahrers jeweils eine anziehen können. Die Warnwesten sollten für die Insassen griffbereit, also beispielsweise in den Seitenablagen der Autotüren und nicht im Kofferraum verstaut werden. In Montenegro muss die Warnweste für den Autofahrer während der Fahrt sogar über die Rückenlehne des Fahrersitzes gezogen sein, damit er sie im Falle des Falles sofort zur Hand hat.
Warnwestenpflicht für Fußgänger, Motorrad- und Fahrradfahrer
Für Motorradfahrer gibt es in Österreich, Deutschland, Frankreich und Italien derzeit noch keine Mitführ- und/oder Tragepflicht. Anders dagegen in Belgien, Bulgarien, Kroatien, Luxemburg, Slowakei und Ungarn – hier müssen auch Kradfahrer eine Warnweste dabeihaben und im Notfall anlegen.
In manchen Ländern gibt es unter bestimmten Bedingungen sogar eine Warnwesten-Tragepflicht für Radfahrer und/oder Fußgänger. In Ungarn muss jeder Fußgänger und Radfahrer, der außerhalb einer Ortschaft unterwegs ist, eine Warnweste tragen.
In Luxemburg besteht eine Warnwestentragepflicht für Fußgänger und in Frankreich für Radfahrer auf Landstraßen, wenn sie nachts oder bei schlechten Witterungsverhältnissen auch am Tage unterwegs sind.
Die Warnweste muss der Norm entsprechen
Je nach Land muss jeder, der keine Warnweste mitführt oder trägt, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre, mit einer Geldstrafe rechnen. In Belgien kann das Missachten der Tragepflicht zum Beispiel ein Bußgeld von über 1.300 Euro nach sich ziehen. Wer keine Warnweste trägt, obwohl er es müsste, muss, wenn er bei einem Unfall verletzt wird, mit gravierenden Nachteilen rechnen.
Denn er muss unter Umständen sogar mit einer Mitschuld und deswegen mit einer Kürzung seiner Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner rechnen, wenn durch das Tragen einer Warnweste der Unfall zu verhindern gewesen wäre.
Damit eine Warnweste auch als solche anerkannt wird, muss sie der europäischen Norm ÖNORM EN 471 entsprechen. Diese Warnwesten sind in unterschiedlichen Größen in den Farben Orange-Rot, Orange oder Gelb erhältlich und haben zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich der Rück- und Vorderseite.
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