29.05.2017

Gegen den Hitzschlag von Smartphone und Co.

(kunid) 22.5.2017 (verpd) An sonnigen und heißen Tagen ist ein besonders sorgsamer Umgang mit dem elektronischen Equipment wie Smartphone, Tablet-PC, E-Book-Reader und Digitalkameras wichtig. Denn liegen die Geräte beispielsweise in der prallen Sonne oder im Auto, kann die Hitze zu schweren Beschädigungen an der Elektronik führen.

Nicht wenige Smartphones, Tablet-PCs, E-Book-Reader und andere elektrische Geräte vertragen Temperaturen jenseits von 30 oder 35 Grad schlecht. Hohe Temperaturen können zum Beispiel zu einer Verringerung der Lebensdauer bis hin zum kompletten Defekt eines verbauten Akkus führen. Bei den Displays kann es durch allzu hohe Temperaturen zu Anzeigefehlern kommen.

Immer wieder kommt es auch vor, dass sich das Kunststoffgehäuse beispielsweise eines Smartphones durch eine hohe Hitzeeinwirkung verformt. Hitzeschäden sind zum Beispiel bei Notebooks auch am Hauptprozessor (CPU) oder an der Grafikkarte möglich.

Schutz vor Überhitzung

Um eine Beschädigung durch zu hohe Temperaturen zu vermeiden, wird beispielsweise bei manchen Smartphones ab einer Betriebstemperatur von 35 Grad Celsius ein Alarm ausgegeben oder das Gerät automatisch ausgeschaltet. Spätestens dann sollte man das ausgeschaltete Gerät an einen kühleren Ort bringen.

Es gibt aber auch spezielle herunterladbare Applikationen (Apps), die die Gerätetemperatur überwachen und bei Überschreiten eines vorgegebenen Wertes einen Alarm auslösen, wenn das Gerät keinen derartigen Schutz standardmäßig integriert hat.

Damit es erst gar nicht so weit kommt, dass das Smartphone, der Laptop oder anderes elektronisches Equipment überhitzen, sollten solche mobilen Endgeräte im Freien oder auch bei der Mitnahme im Auto nicht der direkten Hitze- und Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden.

Schattenplätzchen für das Smartphone

Wer sein Smartphone, seine Digitalkamera oder sein Tablet-PC im Auto liegen lässt – dies gilt auch im Handschuhfach – muss damit rechnen, dass die Temperatur in dem geparkten Wagen bei sonnigen, warmen Tagen schnell auf 60 oder 70 Grad Celsius steigen kann und damit das Gerät beschädigt wird. Hat man das Gerät an einem heißen Tag doch im Auto vergessen, empfehlen Experten es abzuschalten und so lange zu warten, bis es an einem kühleren Platz eine Raumtemperatur von 20 bis 25 Grad Celsius erreicht hat.

Auf keinen Fall sollte das Gerät zum Abkühlen in den Kühlschrank oder eine Gefriertruhe gelegt werden, denn auch ein schneller Wechsel zwischen heiß und kalt kann zur Beschädigung, zum Beispiel durch die Bildung von Kondenswasser im Gerät, führen.

Wer mit dem Fahrrad oder zu Fuß an sonnigen und heißen Tagen unterwegs ist, sollte sein Smartphone nicht im Freien der Sonneneinstrahlung aussetzen, sondern lieber im Schatten, in der Hosen- oder Jackentasche, im Rucksack oder einer sonstigen Tasche aufbewahren.

Herstellergarantie gilt häufig nicht bei Hitzeschäden

Die Herstellergarantie eines mobilen Endgerätes kommt normalerweise nicht für Hitzeschäden auf. Es gibt jedoch Handyversicherungen, die auch derartige Bedienfehler abdecken. Häufig können Handyversicherungen jedoch nur für relativ neue Geräte abgeschlossen werden. Wer einen solchen Versicherungsschutz wünscht, sollte sich am besten bereits vor dem Kauf eines Mobilgerätes von einem Versicherungsfachmann diesbezüglich beraten lassen.

Nicht nur Hitze, auch eine Überspannung im Stromnetz infolge eines Gewitters kann am Stromnetz angeschlossene PCs, Notebooks, Smartphones und andere elektrische Geräte schädigen. Neben professionellen Schutzlösungen für die komplette Stromversorgung eines Gebäudes kann man durch sogenannte Feinschutzstecker, die zwischen der Steckdose und das zu schützende Gerät eingesteckt werden, das Risiko von Überspannungsschäden durch Blitzschlag minimieren.

Das Risiko eines Überspannungsschadens, der zu Hause am Hausrat entstehen kann, lässt sich bei den meisten Haushaltsversicherungs-Polizzen oft gegen einen kleinen Aufpreis mitversichern. Innerhalb einer Wohnung gehören zum Hausrat in der Regel auch der PC, das Notebook, das Smartphone und andere elektrische Geräte der Versicherten.


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