(kunid) Wildunfälle sind keine Seltenheit. Nach Angaben des Versicherungsverbandes Österreich (VVO) ereignen sich durchschnittlich jeden Tag mehr als 200 Verkehrsunfälle mit Wildtieren. Mit den richtigen Verhaltensweisen lässt sich das Risiko, einen Wildunfall zu haben, jedoch reduzieren. Und im Fall des Falles sollte jeder wissen, was zu tun ist.
Alle sieben Minuten kommt es in Österreich zu einem Wildunfall, so der Versicherungsverband Österreich (VVO). Insgesamt verlieren zudem jedes Jahr rund 77.000 Wildtiere durch Verkehrsunfälle ihr Leben. Alleine letztes Jahr wurden dabei mehr als 304 Personen zum Teil schwer verletzt und ein Mensch getötet.
Der Grund für die zum Teil dramatischen Unfallfolgen ist offensichtlich: Trifft zum Beispiel ein Pkw mit 50 Stundenkilometern auf ein 80 Kilogramm schweres Wildschwein, so ergibt sich nach Aussagen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) ein Aufschlaggewicht von zwei Tonnen. Nun kann ein Hirsch bis zu 180 Kilogramm auf die Waage bringen und auf Landstraßen, wo viele derartige Unfälle passieren, sind die meisten Verkehrsteilnehmer mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als 50 Stundenkilometern unterwegs – die Folgen sind dementsprechend.
Gefahr besteht nicht nur am Morgen und am Abend
Zwar ereignen sich die meisten Wildunfälle in den Morgen- und Abendstunden, konkret zwischen 5 und 7 Uhr und zwischen 20 bis 23 Uhr, wie die Unfallstatistik zeigt. Doch auch nachts ist das Risiko groß, denn angesichts der geringen Verkehrsdichte in dieser Zeit kommt es dennoch zu vielen Wildunfällen.
Zudem passieren, so der VVO, Wildunfälle das ganze Jahr über. Allerdings erhöhen schlechte Sicht- und Fahrverhältnisse die Unfallgefahr im Herbst.
Der KfV und Verkehrsexperten raten deshalb bei eingeschränkter Sicht, im Wald, in den Übergangsbereichen zwischen Wald und Feld sowie nach „Achtung Wildwechsel“-Schildern langsam zu fahren, den Sicherheitsabstand zu vergrößern und den Fahrbahnrand zu beobachten.
Wo ein Reh ist, muss mit mehreren gerechnet werden
Wenn Tiere auf der Straße sind, sollte man abbremsen, wiederholt hupen und abblenden. Das Fernlicht blendet nämlich die Tiere, sie verlieren dann die Orientierung und laufen in vielen Fällen instinktiv auf die Lichtquelle zu statt von ihr weg.
Zudem sollte man sich bewusst sein, dass Tiere oft im Rudel unterwegs sind, das heißt, wo ein Reh ist, sind andere zumeist nicht weit. Laut VVO und KfV haben Studien gezeigt, „dass 80 Prozent der Autofahrer ganz unbewusst annehmen, dass Wildtiere von rechts kommen. Tatsächlich queren Tiere die Fahrbahn jedoch von beiden Seiten gleichermaßen. Die gesamte Fahrbahn sowie beide Straßenränder sollten daher – ganz besonders in Wildwechselzonen – aufmerksam beobachtet werden“.
„Ist ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr für die Autoinsassen geringer. Ein Ausweichmanöver ist nicht zu empfehlen, denn ein solches ist weitaus riskanter als ein Zusammenstoß mit dem Tier“, erklärt Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV. Übrigens wurden bei einigen Straßenstrecken blaue Reflektoren an den Leitpfosten montiert, um die Zahl der Windunfälle zu reduzieren, da die Tiere vor diesem ungewöhnlichen Licht fliehen.
Richtiges Verhalten nach dem Unfall
Konnte ein Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden, sollte zuerst die Warnblinkanlage angeschaltet und das Fahrzeug am Straßenrand abgestellt werden. Bevor die Unfallstelle dann mit dem Warndreieck abgesichert wird, muss die Warnweste angezogen werden. Damit wird man von anderen Verkehrsteilnehmern früher wahrgenommen. Die Polizei muss laut Paragraf 4 StVO (Straßenverkehrsordnung) umgehend verständigt werden, selbst wenn das Tier „nur“ verletzt wurde und geflüchtet ist. Denn dann wird auch das Tier gesucht, damit es nicht unnötig lange leiden muss.
Außerdem empfiehlt es sich, für eine problemlose und schnelle Schadenregulierung Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Auto zu machen. Nur wenn ein beim Zusammenstoß getötetes Tier den übrigen Verkehr behindert, sollte es entfernt werden, allerdings aufgrund der Tollwutgefahr nur mit Handschuhen aus dem Verbandskasten. Vorsicht ist bei verletzten Wildschweinen geboten, da diese aggressiv und gefährlich sein können. Ein verletztes oder getötetes Wildtier darf nicht mitgenommen werden, anderenfalls kann der Fahrer wegen Wilddiebstahl angezeigt werden.
Dr. Peter Lebersorger, Generalsekretär der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände betont diesbezüglich: „Getötetes Wild darf auf keinen Fall mitgenommen werden – auch nicht zum Tierarzt. Das Wildtier leidet bei einem improvisierten Transport mehr als im gewohnten Lebensraum. Die Mitnahme des Tieres kann behördlich auch als Wilddiebstahl gewertet werden. Vielmehr ist eine rasche und korrekte Meldung des Unfalls hilfreich, da der zuständige Jagdaufseher hinzugezogen werden kann.“
Finanzieller Schaden am Pkw
Besteht für das verunfallte Fahrzeug eine Teilkasko- beziehungsweise Elementarkasko-Versicherung, kommt diese für die entstandenen Sachschäden nach einem Unfall mit Haarwild am eigenen Fahrzeug auf. In diese Tierkategorie fallen beispielsweise Rehe, Hasen, Füchse und Wildschweine. Einige Kfz-Versicherer bieten außerdem die Möglichkeit, die Teilkaskoversicherung auch auf Schäden durch andere Tiere wie Pferde, Rinder oder Vögel zu erweitern.
Ergänzend hierzu zahlt eine bestehende Vollkaskoversicherung, welche automatisch den Schutz einer Teilkaskoversicherung beinhaltet, beispielsweise auch für selbst verschuldete Schäden. Sie leistet also unter anderem für Sachschäden, wenn man bei einem Ausweichmanöver, um einen Wildunfall zu verhindern, das Auto in den Graben oder an einen Baum fährt. Außerdem zahlt sie für Unfallschäden durch andere Tiere wie Hunde, die je nach Kfz-Vertrag nicht im Teilkaskoschutz enthalten sind.
Damit man seine Ansprüche gegenüber der Kfz-Versicherung geltend machen kann, sollte man eine Wildschaden-Bescheinigung der Exekutiven oder des Jagdausübungs-Berechtigten vorlegen. Deshalb dürfen Unfallspuren, also zum Beispiel Haar- oder Fellreste, vor der Unfallaufnahme durch die Polizei auch nicht beseitigt werden. Fotos sind hilfreich. Der Schaden muss umgehend, spätestens eine Woche nach dem Unfall, dem Versicherer gemeldet werden.
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