(kunid) In weit mehr als der Hälfte der Mehrparteienhäuser in Österreich sind von Kinderwägen, Schuhen, Müll und anderen Gegenständen verstellte Fluchtwege zu finden. Außerdem fehlt es vielfach an Sicherheitsvorkehrungen wie etwa Feuerlöschern.
Österreichs Feuerwehren haben im Jahr 2021 (aktuell verfügbare Zahlen) insgesamt 60.894 Brandeinsätze geleistet.
Rund 4.900 davon betrafen Wohngebäude, wie aus der Statistik des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes hervorgeht.
Nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) verunglücken jährlich österreichweit rund 30 Personen aufgrund von Bränden im Haushalt tödlich.
Mehr als die Hälfte der Fluchtwege ist verstellt
Eine aktuelle Erhebung des KFV und Erfahrungen der Wiener Rauchfangkehrer zeigen, dass in puncto Brandschutz Aufholbedarf in unseren Haushalten herrscht, ließen das KFV und die Wiener Rauchfangkehrer-Innung kürzlich wissen. Weit mehr als die Hälfte der Mehrparteienhäuser in Österreich weist verstellte Fluchtwege auf.
Gegenstände, die im Hausflur abgestellt sind, leicht umstürzen, einengen oder brennbar sind, können im Ernstfall jedoch eine Stolperfalle darstellen, eine stärkere Brandentwicklung forcieren und somit einer ungehinderten Flucht im Weg stehen, warnt Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV.
„Das Abstellen von beispielsweise Kinderwägen, Fahrrädern oder selbst einem Paar Schuhen im Hausflur ist daher unzulässig und im Ernstfall brandgefährlich“, unterstreicht Kaltenegger.
Auch bei anderen Sicherheitsvorkehrungen gibt es laut KFV Defizite: In jedem dritten Stiegenhaus fehlt ein Feuerlöscher (27 %), in jedem zweiten Wohnhaus ist keine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung von Fluchtwegen (53 %) vorhanden.
Auch andere sensible Bereich freihalten
Die Überprüfung der Fluchtwege sollte jedoch nicht nur Stiegenhäuser und Gänge, sondern auch sensible Bereiche wie Keller und Dachböden einschließen. Durch dort abgestellte Gegenstände wird eine Flucht vor Feuer und Rauch oft verunmöglicht.
Auch sind blockierte Hausgänge im Brandfall – besonders etwa im Dunkeln, falls die Beleuchtung ausfällt – eine Erschwernis für die Brandbekämpfung. Abgestellte Gegenstände können nicht nur in der Dunkelheit zum Problem werden, sondern auch durch Rauch, der die Sicht auf sie versperrt.
Fehlendes Risikobewusstsein
Die Rauchfangkehrer sind gesetzlich beauftragt, die Hausverwaltungen bzw. die Eigentümer und Bewohner aufzufordern, in Stiegenhäusern abgestellte Gegenstände wie etwa Fahrräder, Möbel, Kinderwägen, Müll oder Zeitungsstapel zu entfernen.
Erfolgt die Entsorgung nicht, so sind die Rauchfangkehrer zur Anzeige verpflichtet. Dazu kommt es, laut Christian Leiner, dem Innungsmeister der Wiener Rauchfangkehrer, immer häufiger.
Leitner führt dies auf mangelndes Risikobewusstsein zurück: „Da wird nach dem Leitsatz ‚Prinzipiell verstehe ich die Sicherheitsvorschriften, aber bei mir passiert schon nichts‘ gehandelt.“
Mit Warnmeldern Schlimmeres verhindern
Oft werden Zimmerbände von den Bewohnern erst sehr spät oder zu spät bemerkt.
Abhilfe könne durch Rauch- bzw. Brandmelder geschaffen werden, die mit ihrem durchdringenden, schrillen Alarmton einen wichtigen Schutz bieten.
Dies gilt vor allem, wenn Brände ausbrechen, während die Bewohner schlafen. Denn im Schlaf wird zwar ein Warnton gut gehört, Rauch aber nicht gerochen.
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