(kunid) Ein einfaches Rechenbeispiel allein verdeutlicht, dass man zuerst für seine Arbeitskraft Vorsorge treffen sollte – dann selbstverständlich auch versicherungstechnische Vorkehrungen für das eigene Ableben treffen sollte.
Wenn wir über die Absicherung unserer Arbeitskraft sprechen, müssen wir zunächst zwischen den beiden Begrifflichkeiten Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit versicherungsrechtlich unterscheiden.
Nach dem ASV (Allgemeine Sozialversicherung) und GSVG (Gewerbliche Sozialversicherung) wird zwischen Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Invaliditätspension differenziert. Für eine Privatversicherung gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen als für die gesetzliche Vorsorge.
Damit die Begrifflichkeiten eindeutig definiert sind, seien diese zwei Fachbegriffe klar umschrieben.
Definition der Termini
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn keinerlei Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann. Dies stellt nicht auf den Beruf ab!
Dieser Zustand dauert voraussichtlich zumindest sechs Monate oder länger an und wird durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. Dies gilt bei der staatlichen Absicherung.
Berufsunfähigkeit liegt aber dann vor, wenn dem aktuell ausgeübten Beruf für mindestens sechs Monate und mit weniger als 50 % der bisherigen Wochenstunden und weniger als 50 % des bisherigen Gehaltes nicht mehr nachgegangen werden kann.
Dies gilt bei einer privaten Absicherung. Wobei festzuhalten ist, dass auch private Versicherer Produkte der Erwerbsunfähigkeit anbieten.
Professionelle Beratung absolut notwendig
Da es sich um ein sehr komplexes Produkt- und Themengebiet handelt, ist eine professionelle, kompetente Beratung unumgänglich.
Der Berater kennt in der Tat die Grundlagen der jeweils gültigen Sozialversicherung.
Es gibt nämlich Unterschiede bei ASVG-, GSVG-, SVB- und BVA-Versicherten.
Hieraus ist sofort erkennbar, dass es sich um einen hochkomplexen Beratungsvorgang handelt, der einer speziellen Expertise des Beraters bedarf.
Falsche Prioritäten
Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung wesentlich wichtiger ist als eine Risikolebensversicherung, lässt sich ganz einfach in Zahlen darstellen.
Wobei die Absicherung des Todes bei einer Kreditfinanzierung und bei versorgungspflichtigen Kindern durchaus zu bejahen ist.
Ein einfaches Rechenbeispiel
„Otto Durchschnittsösterreicher“ hat einen Hausbaukredit in Höhe von 250.000 € abgeschlossen. Eine Risiko-Ablebensversicherung zur Abdeckung dieser Summe liegt vor. Was ist aber, wenn der Kreditnehmer auf Grund eines Unfalles, einer Pflegebedürftigkeit, einer Krankheit oder allgemeinen Kräfteverfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Der bisherige Monatsverdienst lag bei 2.900 €. Wenn man nun den Monatsverdienst mit 14 Monatsgehältern und der gesamten Kreditlaufzeit von 25 Jahren hochrechnet, so ist die Arbeitskraft des Betreffenden in Summe stolze 1.015.000 Euro wert.
Natürlich stellt dies den Extremfall dar. Das bedeutet aber, dass das Vierfache an Leistung zur Disposition steht als bei reinem Ableben.
Wenn man die Rückführung des Kredites bei nur 2,5 % Kreditzinsen und einer Laufzeit von 25 Jahren heranzieht, müssen ohne Nebenkosten ca. 337.000 € bezahlt werden. Da ein Pflegefall monatliche Kosten von zumindest 3.000 € monatlich verursacht, kommt das zur Kreditrate noch dazu.
Nicht im Bewusstsein
Also verursacht eine Berufsunfähigkeit ein deutlich höheres Existenzrisiko als ein Todesfall – so dramatisch das auch immer ist.
Dies scheint auch den Banken nicht wirklich bewusst zu sein. Andernfalls würden sie zuerst eine Berufsunfähigkeits-Versicherung, zumindest eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung zur Absicherung verlangen.
Nochmals: Fragen Sie in diesem Bereich in jedem Fall Ihren Versicherungsberater – er wird für Sie die passende Berufsunfähigkeitsversicherung herausfinden (und, so dies auch gewünscht ist, mit Ihnen auch über Ihre Todesfallvorsorge sprechen).
Fragen? – Treten Sie mit uns in Kontakt!