(kunid) Wer sich im Urlaub ärgert, zum Beispiel, weil das Hotel nicht annähernd der Beschreibung im Reiseprospekt entspricht, das Reisegepäck nicht am Ziel angekommen ist oder das Flugzeug mit deutlicher Verspätung abhebt, sollte seine Rechte als Reisender kennen.
Reisende haben dank nationaler, europaweiter und auch internationaler Gesetze und Vereinbarungen diverse Verbraucherrechte, wenn eine gebuchte Reiseleistung nicht eingehalten wird. Je nachdem besteht beispielsweise Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatz und/oder eine finanzielle Entschädigung.
So muss beispielsweise nach den Fahrgastrechten der Europäischen Union ein Bahnunternehmen bei einer einstündigen Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises zurückerstatten und zwar auch dann, wenn die Verspätung aufgrund höherer Gewalt wie Streik oder schlechtes Wetter verursacht wurde. Auch bei Flugverspätungen von mindestens drei Stunden bei der Ankunft gibt es Entschädigungen, sofern die Verspätung nicht durch höhere Gewalt verursacht wurde. Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern und mindestens drei Stunden Verspätung bei der Ankunft sind es beispielsweise 250 Euro.
Die Rechte bei diversen Reisemängeln
Fehlt in einem gebuchten Hotelzimmer der laut vereinbarten Reiseleistungen vorhandene Balkon, hat der Reisende ein Anrecht auf ein anderes Zimmer mit Balkon. Ist dies nicht möglich, könnte er je nach Umstand eine Preisminderung zum Beispiel von fünf bis zu zehn Prozent des bezahlten Reisepreises erhalten, wie entsprechende Gerichtsurteile belegen. Eine Orientierung, welche Entschädigungs-Leistungen möglich sind, bieten Reisemängeltabellen wie die Frankfurter Tabelle.
„Diese Frankfurter Liste wird“, wie das Europäische Verbraucherzentrum Österreich betont, „auch von österreichischen Gerichten zur Beurteilung von Ansprüchen geschädigter Urlauber herangezogen. Daneben gibt es auch noch vergleichbare Listen, wie zum Beispiel die Zak-Reisepreisminderungs-Tabelle mit Urteilen österreichischer Gerichte, insbesondere des Handelsgerichts Wien.“
Nach dem internationalen Montrealer Übereinkommen, das nicht nur für die EU, sondern auch für diverse andere Staaten wie USA oder Japan gilt, besteht ein Anrecht auf eine Entschädigung, wenn das Reisegepäck im Rahmen eines gebuchten Fluges beschädigt wurde oder verloren gegangen ist. Allerdings werden nur die tatsächlich entstandenen Schäden bis zu einer im Abkommen festgelegten Summe – aktuell sind das maximal rund 1.400 Euro – bezahlt.
Reiserechte im Überblick
Eine Beschreibung der Reiserechte wie der Rechte als Passagier einer Bahn, eines Schiffs, eines Flugzeugs oder eines Busses, sowie der Verbraucherrechte bei Pauschalreisen gibt es im Webportal der Europäischen Kommission. Auch die Internetauftritte des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich sowie des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland enthalten diesbezüglich umfassende Informationen. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich bietet zum Thema die kostenlos herunterladbaren Broschüren „Urlaub ohne Sorgen“ und „Ihre Rechte als Flugpassagier“ an.
Die Europäischen Verbraucherzentren stellen zudem die kostenlose Reise-App „ECC-Net: Travel“ zur Verfügung. Die mehrsprachige App enthält nicht nur rechtliche Informationen für Reisende in allen Ländern der EU sowie in Island und Norwegen. Sie unterstützt auch mit praktischen und sprachlichen Hilfen in 101 typischen Situationen auf Reisen, beispielsweise, wenn das gebuchte Hotelzimmer mangelhaft oder das Reisegepäck nicht angekommen ist.
Wer sicherstellen möchte, dass er seine Rechte als Reisender ohne Kostenrisiko notfalls gerichtlich durchsetzen kann, dem hilft eine Privatrechtsschutz-Versicherung, welche einen sogenannten Vertragsrechtsschutz enthält, weiter. Wichtig dabei ist, sich bereits vor oder bei der ersten Beratung durch einen Rechtsanwalt eine entsprechende Leistungszusage des Rechtsschutz-Versicherers einzuholen.
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