(kunid) Die richtigen Arzneimittel im Reisegepäck sorgen dafür, dass der Urlaub nicht wegen gesundheitlicher Beschwerden wie Durchfall, Kopfschmerzen oder schmerzhafter Insektenstiche längerfristig beeinträchtigt wird. Chronisch Kranke sollten außerdem sicherstellen, dass sie ihre notwendigen Medikamente in ausreichender Menge mitführen. Allerdings können manche rezeptpflichtigen Arzneimittel nur mit einer speziellen Bescheinigung in bestimmte Urlaubsländer eingeführt werden.
Viele Urlauber müssen gleich am Anfang ihrer Reise zum Beispiel aufgrund einer langen Anreise mit dem Auto, dem Schiff oder dem Flugzeug, ungewohnten Nahrungsmitteln oder klimatischen Bedingungen mit typischen Reisekrankheiten wie Durchfall oder Übelkeit kämpfen. Doch auch gewöhnliche Unpässlichkeiten wie Kopfschmerzen, Sonnenbrand oder Erkältung sowie kleinere Verletzungen, zum Beispiel Schnittverletzungen, Insektenstiche oder Wunden durch Stürze können im Urlaub auftreten.
Mit den richtigen Medikamenten im Reisegepäck ist oft eine rasche Hilfe möglich. Entsprechende Hinweise, welche Arzneimittel auf Reisen sinnvoll sind, gibt es als kostenlos herunterladbare Checkliste von der Österreichischen Apothekerkammer.
Für eine sinnvoll ausgestattete Reiseapotheke
So gehören zum Beispiel neben Erkältungs- und Schmerzmitteln, zum Beispiel gegen Kopf-, Hals-, Ohren- oder Zahnweh, auch Medikamente gegen Reiseübelkeit, Durchfall, Magenkrämpfe, Lippenherpes, Husten, Fieber und Insektenstiche ins Reisegepäck. Wichtig sind zudem Verbandsmaterialien wie Mullbinden, Pflaster, Wundkompressen sowie ein Wunddesinfektionsmittel.
Sinnvoll sind auch ein abschwellendes Nasenspray, Augentropfen gegen trockene oder entzündete Augen, ein Insektenabwehrmittel, eine Arznei gegen Sodbrennen und Allergien sowie Wund- und Heilsalben für Verbrennungen, Verstauchungen und Sonnenbrand. Hilfreiche Dienste leisten zudem eine Schere, Einmalhandschuhe, ein Fieberthermometer und eine Pinzette zur Entfernung von Splittern und Zecken. In südlichen Ländern sollte man laut Gesundheitsexperten wegen der möglichen Hitze statt Zäpfchen lieber Medikamente in Form von Tabletten, Pulver oder Tropfen mitnehmen.
Grundsätzlich ist es insbesondere für chronisch Kranke empfehlenswert, ein Informationsblatt mit den wichtigsten Daten wie Adresse, Angehörige, regelmäßig einzunehmende Medikamente, Blutgruppe, Impfungen, Allergien und bekannte Erkrankungen mitzuführen. Dies kann im Notfall eine individuell passende Hilfe ermöglichen.
Wenn eine dauerhafte Medikamenteneinnahme notwendig ist
Wer täglich bestimmte Medikamente einnimmt oder einnehmen muss, wie beispielsweise viele Frauen die Antibabypille einnehmen oder auch chronisch Kranke Arzneimittel benötigen, zum Beispiel Diabetiker Insulin, sollte eine für die Urlaubsdauer ausreichende Menge dieser Präparate mitführen. Denn in vielen Reiseländern sind nicht die gleichen Arzneimittel verfügbar wie hierzulande. Daher ist es ratsam, ausreichend viel davon im Handgepäck mitzunehmen, falls der aufgegebene Koffer verloren geht.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) gibt im öffentlichen Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at unter anderem Tipps zur Reise mit Medikamenten. Empfohlen wird beispielsweise: „Personen, die ständig Medikamente nehmen, sollten ihre Ärztin/ihren Arzt nach der richtigen Einnahme befragen, beispielsweise wenn es zu einer Zeitverschiebung, zu einem veränderten Tagesrhythmus oder Durchfallerkrankungen kommt.“ Nicht überall ist jedoch die uneingeschränkte Einfuhr von Medikamenten gestattet.
Das BMGF erklärt diesbezüglich: „Bei manchen Medikamenten oder medizinischem Zubehör ist auch eine Mitführbescheinigung (möglichst auch in englischer Sprache) für den Zoll notwendig… Auf dieser ärztlichen Bestätigung werden Angaben über Notwendigkeit, Dosierung, Wirkstoff- und Handelsname des Medikamentes beziehungsweise des Zubehörs festgehalten.“ Zudem sollten laut BMG auch Personen mit Herzschrittmachern oder metallischen Implantaten eine entsprechende Erklärung mitführen, „um bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Probleme zu vermeiden“.
Verreisen mit Betäubungsmitteln
Reisende, die Arzneien gemäß dem Suchtmittelgesetz, zum Beispiel Betäubungsmittel, benötigen, müssen auch innerhalb Europas bestimmte Regeln beachten. Sie können maximal bis zu 30 Tage in einem Mitgliedsland des Schengener Abkommens bleiben, wenn sie eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungs-Übereinkommens mitführen. Dieses Schengen-Formular muss vor Reiseantritt durch den Arzt ausgestellt und vom Amtsarzt der für den Wohnort des Reisenden zuständigen Bezirksverwaltungs-Behörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) beglaubigt werden.
Wer in ein Land außerhalb des Schengener Abkommens verreisen will, zum Beispiel in einen afrikanischen, amerikanischen oder asiatischen Staat oder nach Russland, muss die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Landes beachten. Denn in einigen Ländern darf nur eine begrenzte Menge von Medikamenten eingeführt werden. Für die Einführung mancher Arzneimittelarten wie Betäubungsmittel wird zum Teil eine zusätzliche Importgenehmigung verlangt. Es kann aber auch ein generelles Einfuhrverbot für bestimmte Medikamente wie Betäubungsmittel bestehen.
Nähere Details zur Mitnahme von Medikamenten kann die jeweilige diplomatische Vertretung des entsprechenden Reiselandes in Österreich geben. Länderspezifische Informationen für Reisende in englischer Sprache bietet das International Narcotics Control Board der Vereinten Nationen. Laut dem BMGF ist es bei der Mitnahme von notwendigen Betäubungs- oder Suchtmitteln immer ratsam, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen. Diese sollte Angaben zum enthaltenen Wirkstoff des Medikamentes, zu Dosierungen und zur Reisedauer enthalten.
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