05.10.2016

Unerwünschte Graffiti

(kunid) Die Meinungen gehen auseinander – für die einen ist es Kunst, für die anderen sind Graffiti an Hauswänden einfach nur ärgerliche Schmierereien. Die Kosten für die Beseitigung sind hoch und müssen eigentlich von dem Verursacher getragen werden. Doch der ist zumeist nicht zu ermitteln. Immobilienbesitzer können sich mit einer geeigneten Versicherung jedoch vor diesem Kostenrisiko schützen.

Unabhängig vom künstlerischen Wert oder ihrer Schönheit sind Graffiti, die ohne Genehmigung oder Auftrag des Gebäudeinhabers auf eine Wand gesprayt wurden, im juristischen Sinn eine Sachbeschädigung, wie aus den Paragrafen 125 und 126 StGB (Strafgesetzbuch) hervorgeht. Der Sprayer muss nicht nur für die Beseitigung seiner Tags, also zum Beispiel der Schriftzüge und Figuren aufkommen, sondern ihm droht auch eine hohe Geld- und/oder Haftstrafe.

Auch wenn junge Täter, sofern sie erwischt werden, noch unter das Jugendstrafrecht fallen und milde behandelt werden, müssen sie dennoch für den materiellen Schaden aufkommen.

Kostenabsicherung für Immobilienbesitzer

So weit zur Theorie, denn in der Praxis werden die allermeisten Sprayer nicht erwischt, sodass die Kosten, die für die Beseitigung der Schmierereien anfallen, in aller Regel beim Hausbesitzer hängen bleiben. Alleine letztes Jahr wurden laut dem Kriminalitätsbericht 2015 des Bundesministeriums für Inneres fast 5.050 Sachbeschädigungen durch Graffiti angezeigt. Doch nur 700 Fälle, also nicht ganz 14 Prozent konnten aufgeklärt werden. Das heißt, rund 4.300 Geschädigte mussten für die Kosten, die für das Entfernen der Schmierereien entstanden sind, selbst aufkommen.

Geschädigte müssen für die Reinigung pro Quadratmeter Hauswand mit Reinigungskosten von rund 100 Euro oder mehr rechnen. Hinzu kommen eventuell noch Anfahrts- und Gutachterkosten, denn in vielen Fällen muss erst einmal durch einen Sachverständigen geklärt werden, wie sich die unerwünschte Wandbemalung wieder entfernen lässt.

Hausbesitzer können dieses Kostenrisiko in vielen Fällen jedoch vorab in einer Gebäude- oder Eigenheimversicherung absichern. Denn neben den meist versicherten Schadensrisiken Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser und Sturm bieten einige Versicherer optional den Einschluss weiterer Risiken, wie die böswillige Beschädigung durch Dritte, zu der auch unerlaubt angebrachte Graffiti gehören, gegen Aufpreis an.


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