(kunid) Egal ob am Meer oder in den Bergen, mit einer zweckmäßig ausgestatteten Reiseapotheke lassen sich zahlreiche gesundheitliche Unpässlichkeiten schnell beheben. Chronisch Kranke müssen zudem nicht nur darauf achten, dass sie genügend Medikamente mit sich führen, sondern auch dass sie mit der notwendigen Arznei in das jeweilige Urlaubsland einreisen dürfen.
Auftretende Unpässlichkeiten wie Durchfall, Kopfschmerzen oder schmerzhafte Insektenstiche können einem die Urlaubsstimmung schnell vermiesen. Mit einer sinnvoll ausgestatteten Reiseapotheke lassen sich solche Beschwerden oft schon in kurzer Zeit beheben.
Eine Zusammenstellung, was grundsätzlich in eine Reiseapotheke gehört, zeigt die kostenlos herunterladbare Checkliste der Österreichischen Apothekerkammer. Auch das Webportal www.gesundheit.gv.at des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (BMGF) enthält diverse Informationen, Tipps und Listen zum Thema Medikamente auf Reisen.
Was in die Reiseapotheke gehört
Nach Angaben der Apothekerkammer gehören zum Beispiel Arzneimittel gegen typische Reisebeschwerden wie Durchfall, Fieber, Sonnenbrand, Reiseübelkeit und Insektenstiche in jedes Reisegepäck. Wird einem leicht übel, sollten spezielle Reisekaugummis oder auch -tabletten griffbereit in der Reisetasche sein. Im Urlaub können zudem Arzneimittel gegen Lippenherpes, ein mildes Abführmittel und Medikamente gegen Sodbrennen und Allergien, ein Fieberthermometer, ein abschwellendes Nasenspray und Augentropfen gegen trockene Augen hilfreiche Dienste leisten.
Da man auch auf Reisen nicht sicher vor kleineren Verletzungen, einer Erkältung sowie Kopf- oder Zahnweh ist, gehören neben Erkältungs- und Schmerzmitteln zudem Verbandsmaterialien wie Mullbinden, Pflaster und Wundkompressen, aber auch Wunddesinfektionsmittel in den Reisekoffer. Sinnvoll sind darüber hinaus eine Salbe gegen Verbrennungen und Verstauchungen sowie eine Pinzette zur Entfernung von Splittern und Zecken.
Wer in Regionen mit einem warmen bis heißen Klima reist, sollte laut Gesundheitsexperten statt Zäpfchen lieber Medikamente in Form von Tabletten, Pulver oder Tropfen mitnehmen. Da in einigen Reiseländern nicht die gleichen Arzneimittel verfügbar sind wie hierzulande, sollten vor allem chronisch Kranke eine ausreichend große Menge ihrer notwendigen Arzneimittel wie zum Beispiel Insulin für Diabetiker mit sich führen. Dies gilt auch für Frauen, die mit der Pille verhüten.
Wenn bestimmte Medikamente unverzichtbar sind
Müssen Medikamente täglich genommen werden, ist darauf zu achten, dass ausreichend viel davon im Handgepäck mitgeführt wird, falls der Koffer verloren geht. Reisende, die eine große Menge Medikamente oder bestimmte Betäubungsmittel benötigen, sollten sich die Gründe dafür kurz vor der Reise von ihrem Hausarzt schriftlich, am besten in deutscher und englischer Sprache bescheinigen lassen.
Dies kann bei einer Zollkontrolle Missverständnisse vermeiden. Wer zum Beispiel ein ärztlich verschriebenes Betäubungsmittel benötigt, kann bis zu 30 Tage in einem Mitgliedsland des Schengener Abkommens bleiben, wenn er eine ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungs-Übereinkommens mitführt.
Die entsprechende Bescheinigung, das sogenannte Schengen-Formular, muss vor Reiseantritt durch den Arzt ausgestellt und vom Amtsarzt der für den Wohnort des Reisenden zuständigen Bezirksverwaltungs-Behörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) beglaubigt werden. Das Bundeskanzleramt bietet einen entsprechenden Vordruck dieser Bescheinigung kostenlos zum Download an.
Reisen in Länder, die nicht dem Schengener Abkommen angehören
Bei Reisen in Länder, die nicht dem Schengener Abkommen angehören, wie beispielsweise afrikanische, amerikanische oder asiatische Staaten sowie Russland, müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Landes beachtet werden. Detaillierte Auskünfte können bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Urlaubslandes in Österreich eingeholt werden. Weitere Informationen bietet auch das BMGF.
In einigen Staaten ist die Menge der Medikamente, die eingeführt werden darf, begrenzt. Für manche Arzneimittelarten wie Betäubungsmittel kann eine zusätzliche Importgenehmigung verlangt werden oder ein generelles Einfuhrverbot vorliegen. Besonderheiten müssen beispielsweise Reisende beachten, die Medikamente im Ausland benötigen, die dem Suchtmittelgesetz, zum Beispiel Suchtgifte wie Morphin und psychotrope Stoffe wie Barbital, unterliegen.
Laut BMFG müssen eventuell erforderliche Genehmigungen für das Mitführen der Suchtmittel von der dafür zuständigen Überwachungsbehörde des Ziellandes angefordert werden. Informationen für Reisende zu diesem Thema gibt es in englischer Sprache unter anderem online beim International Narcotics Control Board der Vereinten Nationen.
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