Zugmaschinen (landwirtschaftlich genutzt)

Die Kfz-Haftpflichtversicherung hilft, wenn Sie mit dem versicherten Fahrzeug einen Schaden verursachen. Berechtigte Schadenersatzansprüche eines geschädigten Dritten werden übernommen. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.

Die Kfz-Kaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug. Die Teilkasko bietet Schutz bei Naturgewalten (zB. Feuer, Sturm), Diebstahl, Park- und Haarwildschäden etc. In der Vollkasko ist auch der am eigenen Kfz selbst verschuldete Unfallschaden versichert.


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